Die Höhe Ihres Elternbeitrages orientiert sich an Ihrem Einkommen und an der gewählten Betreuungsform.
Nach der Satzung der Stadt Duisburg über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Horten in Verbindung mit § 51 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz -KiBiz) werden für den Besuch einer Kindertageseinrichtung monatliche Beiträge erhoben.
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